Auftakt zur Teilgebietkonferenz: Beteiligung war das nicht

Ob man mit etwa zufrieden ist, hängt ja extrem stark von der Erwartungshaltung ab. Das gilt sicher auch für die den Auftakt zur Teilgebietekonferenz. 

Zumindest für den ersten Tag. Wenn man in  diesen Tag rein mit dem Anspruch gegangen ist, informiert zu werden, war man sicher zufrieden. Auch wenn an manchen Stellen didaktisch noch Luft nach oben und das Programm deutlich zu voll war, kann man der BGE hier kein Bemühen absprechen, wissenschaftliche Inhalte für „uns Laien“ runter zu brechen. 

Wer aber  kritische Gegenstimme hören wollte, wurde gänzlich enttäuscht. Trotzdem wurde inhaltlich eines deutlich: das Vorgehen der BGE ist an vielen Punkten so gestaltet, dass es im Zweifel für die Eignung entscheidet. Insbesondere gilt das dann, wenn die Datenlage nicht reicht. (einige Beispiele finden sich hier)

Das kann man sicher so machen und es verhindert, dass Gebiete ohne Daten automatisch außen vor sind. Dann darf man sich aber nicht hinstellen und behaupten, das Ergebnis sei: „54 % des Bundesgebietes sind für ein Endlager geeignet.“ Richtiger wäre hier. „Wir können schon jetzt sagen, dass 46 % des Bundesgebietes ungeeignet sind. Für den Rest können wir entweder eine Eignung belegen oder uns reichen die Daten noch nicht.

Der Zweite Tag war dann eher etwas für die Kategorie Comedy –  nur dass das Team von Extra 3 einfach nicht auf die Bühne kam. Was da technisch insbesondere mit dem Abstimmungstool alles nicht funktioniert hat, ist unbeschreiblich (einige Beispiel finden sich hier).

Da sich LAgAtom in den vergangenen Jahren intensiv mit den Bedingungen für einen gelungenen BürgerInnendialog beschäftigt hat, soll hier der Start der Teilgebietekonferenz vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen aus dem HZG-Dialog gespiegelt werden.

Konsensprinzip =  Fehlanzeige!

Abstimmungstool? Ja tatsächlich, obwohl davon vorher nicht die Rede war, durften und mussten die TeilnehmerInnen des Online-Formates abstimmen. Diejenigen, die sich für den Youtube-Stream entschieden hatten, blieben draußen. Konsensprinzip für BürgerInnenbeteiligung? Fehlanzeige.

Beschränkung der TeilnehmerInnenzahl

Von mehreren Chat-TeilnehmerInnen wurde die Frage, wie man denn die Platzvergabe für den Februartermin regelt, damit beantwortet, dass es keine TeilnehmerInnenbeschränkung geben darf. Das wurde von der Moderation mit dem lapidaren Satz abgetan, dass das ja nicht geht.

Wer mit reden will, muss auch mitreden können! Das muss das Format hergeben. Und wenn es unter Corona nicht möglich ist, dann braucht es eben ein Moratorium. Oder technisch ein anderes Tool, als das vom Wochenende.

Beschränkung der Themensetzung

Zu Beginn der Veranstaltung wurde das unabhängige Notariat in Person von Frau Weiß vorgestellt, die darauf achten soll und will, dass sich die Konferenz nur über die Inhalte austauscht, die das StandAG zulässt. Wie eng das interpretiert wird bleibt offen. Und unabhängig? Frau Weiß ist Abteilungsleiterin bei BASE!

Auch hier verfehlt, das Angebot der BASE unsere Messlatte: Was besprochen wird, bestimmt die Gruppe. Da mag dann sogar das Gleiche rauskommen. Aber es ist eben nicht das Selbe, wenn das aus der Gruppe kommt oder vorgegeben wird.

Moderation nicht unabhängig

Zentraler Punkt einer gelungenen Beteiligung ist die Allparteilichkeit der Moderation. Das war „in Kassel“ in keiner Weise gegeben. Die Moderatoren haben entschieden welche Fragen verlesen werden und deutlich in die Abstimmung am Sontag eingegriffen. Insbesondere durch die freie Interpretation einzelner Abstimmungsergebnisse: Mal gab es Stichwahlen, mal nicht. Mal wurde über Gegenvorschläge abgestimmt, mal nicht.  Alternativvorschläge wurden ohne Rückkopplung in eigenen Worten interpretiert. Neutralität sieht da anders aus.

Schon krass an dieser Stelle, dass BASE bereits im Vorfeld angekündigt hat, dass sie zwar akzeptieren wenn die Teilgebietekonferenz eine andere Moderation wählt, diese dann aber nicht bezahlt.

Keine Wirkmächtigkeit

Auf die Frage ob die Entscheidungen der Teilgebietekonferenz denn berücksichtigt werden, antwortet Herr Kanitz, das habe die BGE vor, dafür müssten die Forderungen aber klar formuliert sein. Eine Aussage, die zumindest skeptisch macht, denn sie hört sich wie eine Hintertür an. Ein verbrieftes Recht auf Einspruch gibt das StandAG zumindest nicht her.

Keine Augenhöhe

Und das zentrale Problem wird bleiben. Es gibt keine Augenhöhe. „Wir Laien“ haben auch weiterhin nur die Möglichkeit, den Ausführungen der BGE zu glauben … oder Gegengutachten selber zu bezahlen.

Good Luck fürs Vorbereitungsteam

Zum Ende der Auftaktveranstaltung hat sich in einer sehr fragwürdigen Wahl eine Gruppe gefunden, die für das Treffen im Februar das Format bestimmen will. Hoffentlich wird das ein anderes, als das, was uns hier in Kassel präsentiert wurde.

Ob das reichen wird? Zweifel sind berechtigt.

Hier ein aktuelles Interview in der Fachzeitschrift “Spektrum der Mediation” zu unsreen Erfahrungen aus Beteiligungsverfahren.

————————

Und das scheiben andere:

Endlagerdialog: Auftaktveranstaltung Fachkonferenz: Technisch und inhaltlich ein Desaster

BUND: Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete schafft keine Grundlage für wissenschaftliche Debatte und ernstgemeinte Beteiligung

Unweltfairaendern: Friede Freude Atommüllager Suche: Experiment versucht – Experiment gescheitert

————————

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert