Castortransport ins Wendland:
Grundrechte haben als Grundrechte abgedankt
Schon häufig war die Rede vom Ausnahmezustand, der die Folge des Castortransports ins Wendland ist. Auch in diesen Novembertagen mussten wir erfahren, wie Proteste zwar hoheitlich gewährt werden können, als Grundrechte gegenüber der Staatsgewalt jedoch abgedankt haben. Breite, bunte, konsequente, jedoch durchgängig gewaltfreie Versammlungen haben deutlich gemacht, dass der Staat bereit ist, auf die Willensbekundung seiner Bürger und Bürgerinnen mit der Außerkraftsetzung von Grund- und Menschenrechten, mit der Aussetzung von Demokratie zu antworten.
An dieser grundlegenden Feststellung ändern die formal den BürgerInnen hoheitlich zugestandenen Möglichkeiten, den Protest zum Ausdruck bringen und das Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen zu können, nichts. Im Gegenteil, sie verstärken den Gesamteindruck.
Mit insgesamt 20 DemobeobachterInnen haben wir die Proteste begleitet. Sicherlich haben wir nicht alles beobachten können und unsere Beobachtungen erst vorläufig auswerten können.
Diese Einschätzung können wir jedoch durch folgende Beobachtungen belegen:
– „Castor schottern“ (Sonntag)
Lange vorher hatten die Gruppen, die zur Aktion „Castor schottern“ aufgerufen hatten, angekündigt, sie würden im Kontext dieser Aktion die Schienen betreten und Steine entfernen. Die Aktion war überschaubar und symbolisch, sie war bar jeder Heimtücke oder Gefährdung für die Sicherheit. Früh jedoch waren deren TeilnehmerInnen in die Ecke der Gewalttäter gestellt worden, um jede polizeiliche Gewaltanwendung im Vorhinein zu rechtfertigen.
Die Behauptungen, diese Gruppen wären „gewaltbereit“, gar gewalttätig, gewesen, stimmen nicht. Sie griffen die Polizei nicht an. So begleitete etwa eine Polizeieinheit eine große Gruppe Demonstrierender von dem Dorf Govelin aus eine knappe Stunde quer durch den Wald. Der zunächst gewählte Abstand, ließ sich im Wald nicht lange einhalten, so dass sie bald gemeinsam, Schulter an Schulter, weiterliefen. Die Polizei wusste, dass sie von dieser Gruppe nicht angegriffen würde. Als sich diese Gruppe allerdings der 50 m- Verbotszone näherte, wurde sie von einer anderen Einheit, einer baden-württembergischen, sofort mit Schlagstöcken und Pfefferspray traktiert. Nicht die allereinfachsten Grunderfordernisse einer „rechtsstaatlichen“ Auflösung einer Versammlung wurden eingehalten. Sie wurden nicht aufgefordert, stehen zu bleiben, die Versammlung wurde nicht aufgelöst, Gewaltmittel wurden nicht angekündigt. Stattdessen herrschten auch in dem Bereich, in dem Versammlungen gemäß der Allgemeinverfügung hätten stattfinden können, nur die Gewaltmittel der Polizei. Neben den bereits erwähnten Mitteln wurden auch immer wieder Pferde und Wasserwerfer gegen die Demonstrierenden eingesetzt. Das Gespräch mit den Bürgern und Bürgerinnen fand nicht statt, wurde gar empört zurückgewiesen. Der Souverän hatte der Polizei zu gehorchen und keine Fragen zu stellen. Große Gruppen von Bürgern und Bürgerinnen, die sich auf langen Märschen durch den Wald der Schiene näherten, waren des Grundrechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie des Rechts auf körperliche Unversehrtheit völlig enthoben. Das waren unsere durchgehenden Erfahrungen an diesem Tag beiderseits der Schienenstrecke rechts und links von Leitstade.
– WiderSetzen (Sonntag)
Auch diejenigen von der Aktion WiderSetzen, die eine Sitzblockade auf den Schienen angekündigt hatten, wurden mit Schlagstöcken angegriffen und sollten mit Pferden vertrieben werden. Vor Harlingen konnten sie letztlich den Schienenstrang auf zwei Kilometern besetzen. Nachdem dies gelungen war, gab die Polizei sich großzügig. Frei konnten Bürger und Bürgerinnen dorthin kommen und sich dazu gesellen. Sie wurden nicht aufgefordert, den Bereich zu verlassen, die Versammlung wurde zumindest seit den späten Nachmittagsstunden nicht für aufgelöst erklärt. Gewaltmittel wurden nicht angedroht. Scheinbar wurde das Versammlungsrecht, sogar entgegen der Allgemeinverfügung, auf den Schienen gewährt. Aber eben nur hoheitlich gewährt, nachdem BürgerInnen es sich zuvor „erkämpft“ hatten.
Der weitere Umgang mit dieser Sitzblockade zeigt jedoch, dass auch dieser Schein noch trügt. Zwar wurden großzügig Gespräche mit der Bürgerinitiative und den Organisatoren über die Planung einer verhältnismäßige Räumung geführt, gleichzeitig wurde aber die Räumung unter Verletzung der körperlichen Unversehrtheit geplant und zeitnah umgesetzt. Eine Räumung entlang des unwegsamen Bahngeländes ist sicherlich schwierig. Dies rechtfertigt es jedoch nicht, statt des Wegtragens schmerzende Polizeigriffe anzuwenden. Den Höhepunkt der Grund- und Menschenrechtsverletzungen in dieser Situation stellt die Planung dar, die Gefangenen in einer von Polizeiwagen gebildeten Wagenburg bis zum Ende des (Schienen-) Transportes unter freiem Himmel aufzubewahren. Bei deutlichen Minustemperaturen ist dies auch noch die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit. Geschehen ist dies tatsächlich, allerdings letztlich nur bis zur Durchfahrt des Castors durch Harlingen. Aus den vielen Gerichsurteilen, dass Ingewahrsamnahmen rechtswidrig waren, lernt die Polizei scheinbar nur, dass sie weitere Menschenrechtsverletzungen hinzufügen kann.
– Montag: X-tausendmal-quer (Sonntag bis Montag) und noch ungezählte weitere Aktionen
Nachdem der Transport mit dem hochradioaktiven Müll im Verladebahnhof angekommen war, war die Situation im Wendland von der Absperrung der Transportstrecke gekennzeichnet. Die BürgerInnen konnten sich nicht frei im Landkreis bewegen, und gewöhnlich auch nicht zu den angemeldeten Mahnwachen kommen. Wer nicht gehorchte oder nicht ins polizeiliche Bild passte, riskierte, mit rabiater Gewalt traktiert zu werden. Bewohner durften gar ihre Häuser nicht mehr verlassen.
Trotz dieser Omnipräsenz der Polizei fanden die BürgerInnen allerdings immer wieder Wege ihrem Protest Ausdruck zu verleihen und ließen sich nicht einschüchtern.
In einem ersten Resumee müssen wir feststellen, dass die Grundrechte als Grundrechte aller Bürger und Bürgerinnen über Tage außer Kraft gesetzt waren. Nicht das Grundgesetz und die Menschenrechte bestimmten den Umgang, sondern die Durchsetzung einer Politik, die den Willen der BürgerInnen ignoriert und Interessen der Atomlobby zum Maßstab macht.
An erster Stelle hat die Politik versagt. Eine Politik, die nur mit massiven Gewaltmitteln gegen „seine“ Bürger durchgesetzt werden kann, ist verfehlt. An zweiter Stelle hat eine Polizei versagt, die bereit war, ihre Bindung an ein „rechtsstaatliches“ Vorgehen auszusetzen, um einen Transport zu gewährleisten, der mit verhältnismäßigen Mitteln kaum, allenfalls mit sehr viel mehr Zeit hätte durchgeführt werden können. Die Polizeibeamten und –beamtinnen wurden in diesem Einsatz verheizt, ließen sich aber auch verheizen. Viele von ihnen scheinen noch immer zu glauben, Befehl sei Befehl und sie hätten ohne eigene Gewissensanstrengung zu gehorchen. Schlimmer noch, sie glauben, diese Haltung hätten auch die BürgerInnen gegenüber der Polizei einzunehmen.
Bürger und Bürgerinnen dagegen haben gezeigt, dass es Hoffnung gibt, auf einen Souverän, der die Dinge nicht in den Händen der Politiker belässt, sondern seine Anliegen selbst in die Hand nimmt.
gez.: Theo Christiansen, Elke Steven
Elke Steven
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 – 11; 50670 Köln
Telefon: 0221 – 97269 -30; Fax -31
EA Wendland: Gewalttätiger Atomstaat
11. 11. 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir geben Ihnen unser erstes Fazit des Polizeieinsatzes im Wendland vom 6.11. bis 9.11. zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
EA Wendland
Gewalttätiger Atomstaat
“In der Summe einer der brutalsten Polizeieinsätze anlässlich eines Castor-Transportes ins Wendland, auf jeden Fall das gewalttätigste Vorgehen der uniformierten Staatsmacht im Wendland in den letzten zehn Jahren”, fasst der Ermittlungsausschuss Wendland seine Eindrücke vom Protestgeschehen im Wendland vom 6. bis zum 9. November zusammen.
Die Größe und Vielfalt der Proteste gegen den Castortransport in den letzten Tagen haben die Ablehnung der herrschenden Atompolitik in eindrucksvoller Weise verdeutlicht. Die polizeilichen Einsatzstrategie ging mit Einschränkungen des Versammlungsrechtes durch Ingewahrsamnahmen, Platzverweise und umfangreichen Personalienkontrollen einher, die durch systematische polizeiliche Gewaltexzesse am Sonntag in der Göhrde ergänzt wurden. Die polizeiliche Durchsetzung des Transportes kann die mangelnde politische Legitimität der Atompolitik des Castortransportes nicht ersetzen.
In der Zeit vom 6. bis zum 9. November wurden mindestens 49 Personen von der Polizei in stationären Gewahrsam genommen. Nach den vorläufigen Erkenntnissen des EA Wendland wurden 25 Personen in die Gefangenensammelstelle (Gesa) Lüchow verbracht, 24 Personen in der Gesa Lüneburg festgehalten und ca. 1300 AktivistInnen in einem von der Polizei als mobile Gesa bezeichneten Kessel unter freiem Himmel festgehalten.
Über die Zahl und den Umfang sonstiger repressiver Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmungen von Material und Grundstücken, Betretungs- und Durchgangsverboten, gewalttätige Übergriffe gegen Einzelne, Personalienfeststellungen auf dem Weg zu Mahnwachen, Platzverweisen für einzelne Orte oder weite Teile des Landkreises Lüchow-Dannenberg liegen nur fragmentarische Daten vor.
Am 8.11. wurden ohne Rechtsgrundlage Hofdurchsuchungen in Grippel, Zadrau und Langendorf durchgeführt, obwohl sie offensichtlich länger geplant waren.
Die Bewegungsfreiheit von RechtsanwältInnen in der Nacht vom 8. auf den 9.11. entlang der Straßentransportstrecke war phasenweise durch polizeiliche Maßnahmen stark behindert. In der Nacht vom 8. auf den 9. November hinderte die Polizei AnwohnerInnen in Laase, Grippel und Quickborn daran, ihre Häuser zu verlassen.
Scharfe Kritik übt der EA Wendland an den Zuständen im Kessel unter freiem Himmel in der Nacht vom 7. auf den 8. November am Ortsausgang von Harlingen. Bei der Errichtung dieses “Gefangenenlagers” wurden Gegenstände der benachbarten Mahnwache zerstört. Unklar ist die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme, die an jedem richterlichen Beschluss vorbei von der Polizei geplant und umgesetzt wurde. Die richterliche Bereitschaft des zuständigen Amtsgerichtes, die für die Überprüfung der Fortdauer von Ingewahrsamnahmen zuständig ist, wurde erst vom anwaltlichen Notdienst über die Existenz dieses
freiheitsentziehenden Kessels in Kenntnis gesetzt. Die Polizei verhinderte stundenlang die Möglichkeit der richterlichen Überprüfung der von ihr durchgeführten Maßnahmen gegenüber etwa 1300 DemonstantInnen in Harlingen.
So waren viele Hundert Personen gezwungen, bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt mehrere Stunden in der Kälte in Gefangenschaft zu verbringen. Zusätzlich wurden sie dabei unangekündigt und fortdauernd durch die Polizei fotografiert. Erst nach Intervention von Seelsorgern und RechtsanwältInnen konnte eine minimale Versorgung mit warmen
Nahrungsmitteln durch die Volxküchen des Castor-Widerstandes ermöglicht werden.
Durch die Polizei war eine Versorgung mit Lebensmitteln auch bei Freiheitsentziehungen von mehr als vier Stunden unter diesen Bedingungen weder vorgesehen noch ermöglicht. “Dies
erinnert fatal an die rechtswidrigen Zustände im Laaser Kessel anlässlich des Castor-Transportes 2003″, erinnerte eine Sprecherin des Ermittlungsauschusses an die gerichtlich festgestellte Rechtswidrigkeit des damaligen polizeilichen Vorgehens in Laase.
Der erschreckendste Angriff auf die Grundrechte der DemonstrantInnen ist jedoch die brutale Gewaltförmigkeit des polizeilichen Vorgehens gegen DemonstrantInnen, JournalistInnen und
DemonstrationsbeobachterInnen in der Göhrde am Sonntag. Dabei hatten Hunderte PolizistInnen mit Schlagstöcken auf DemonstrantInnen eingeprügelt und großflächig und massenhaft Reizgas und Pfefferspray eingesetzt. Dabei wurden über 1000 Personen verletzt. Das Ziel dieses regional bislang beispiellosen Polizeieinsatzes ist nicht die Auflösung einer Versammlung oder die Verhinderung einer Gleisbesetzung gewesen, sondern ganz offensichtlich die massenhafte Verletzung und Einschüchterung von Aktivistinnen und Aktivisten. Augenzeugen berichten übereinstimmend, dass die Polizei ohne Vorwarnung und ohne vorigen Anlass vorgegangen sei. Sie trägt damit die alleinige Verantwortung für die späteren kleineren Auseinandersetzungen mit DemonstrationsteilnehmerInnen, bei denen auch vereinzelt Einsatzkräfte leicht verletzt wurden.
Abseits der Scheinwerfer und der Presse übten PolizistInnen gehäuft schmerzhafte Griffe und Schläge gegen SitzblockiererInnen in Harlingen aus. Besonders der Abtransport von den Gleisen zum Kessel erfolgte nicht selten unter der Androhung der Zufügung von Schmerzen, wenn BlockiererInnen nicht mitgehen, sondern auf dem Wegtragen bestehen wollten.
Auch Polizei aus Frankreich und Kroatien war vor Ort. In mindestens einem Fall haben französische CRS-Kräfte ihre Beobachtungsrolle verlassen. Den EA erreichten am 8.11. Schilderungen von Übergriffen durch Polizisten in CRS-Uniform nahe Leitstade. Ebenfalls kam während des Castoreinsatzes eine vermutlich polizeiliche Überwachungsdrohne
probeweise zum Einsatz.
Trotz der ruhigen Räumung in der letzten Nacht vor dem Zwischenlager stellt der EA Wendland in der Gesamtschau fest, dass der Castortransport mit einer massiven Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Gebote einhergeht. Diese systematische Aushebelung der Grundrechte für die Durchsetzung der Interessen der Atomwirtschaft bezeichnen wir als Atomstaat.
Der Ermittlungsausschuss Wendland wird alle Betroffenen der polizeilichen und staatsanwalt-schaftlichen Repression unterstützen, wenn diese das wünschen. Wie immer hat sich die Staatsmacht Einzelne herausgegriffen, um sie einzuschüchtern und stellvertretend für eine ganze Bewegung zu bestrafen. “Gemeint sind alle, und gemeinsam kann dieser Einschüchterung wirksam begegnet werden”, stellt der EA Wendland fest.
Ermittlungsausschuss Wendland
Gegen Repression und Kriminalisierung, für Solidarität
KONTAKTDATEN
Ermittlungsausschuss Wendland
c/o BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
Rosenstr. 20
29439 Lüchow
Tel.: (0 58 41) 97 94 30
Ermittlungsausschuss Wendland
www.ea-gorleben.nadir.org
E-Mail: ea-gorleben[at]nadir.org
PGP-Key: Ermittlungsausschuß Gorleben.asc
Fingerprint: FB6D 1696 E99F 4AF7 9145 C11F D4BD CE37 2C62 E126
BÜROZEIT AUSSERHALB DER CASTORTRANSPORTE
Mittwoch 19:30 – 21:00 Uhr
Pingback: Grundrechte haben als Grundrechte abgedankt | Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atom (LAgA)
Ich habe spontan bei den völlig friedlichen Schotterern mit gemacht. Unsere einzige “Bewaffnung” waren kleine Zwiebelsäcke die mit etwas Stroh gefüllt waren,
um darauf zu sitzen oder um evtl. Schläge von überbeflissenen Polizisten abzumildern.
Was jedoch auf uns zukam, war jedoch eins zu eins mit polizeistaatlicher Gewalt in einem totalitären System zu vergleichen. Sobald wir uns der Schiene auf ca. 20-30m genähert hatten, schoss man ohne jede Vorwarnung ca. 4-5 chemische Granaten direkt auf die Menschen in unserer Gruppe. Da die Granaten direkt hinter uns explodierten, gingen wir noch ein paar Meter weiter nach vorn, worauf die Beamten mit Pfefferspray-Spritzgeräten –die die Größe kleiner Feuerlöscher hatten– ebenfalls ohne ein Wort, direkt allen Menschen die sie erreichen konnten, direkt in Gesicht spritzten. Auch denen, die sich mit erhobenen Händen, nicht bewegten. Nachdem wir alle nur noch flüchtend, wie im Krieg davon liefen, wurden wir auch noch auf der Flucht von Hubschraubern aus, weiter mit chemischen Stoffen besprüht. Man kann nur schwer beschreiben, was für ein Gefühl es ist, nicht atmen zu können aber trotzdem laufen zu müssen; so schnell einen die Beine tragen, in der Hoffnung, nach endlos langen Minuten wieder saubere Luft atmen zu können. Mein Gedanke danach war: “Ich bin eine Schabe und das sind die Kammerjäger”. Wenn das kein Polizeistaat ist, was dann?
R. W., Anwohner aus Harlingen