Die zentralen Kritikpunkte am Rückbaukonzept des AKW Krümmel lassen sich wie an allen Standorten auf einen einzigen Satz zusammfassen “Und keine weiß wohin mit dem Atommüll – nur günstig soll es sein” .
Auch wenn Begriffe wie „Rückbau zur Grünen Wiese“ das vorspielen sollen, mit dem Abschalten und dem Rückbau von Atomkraftwerken wie dem AKW Krümmel ist der entstandene Strahlenmüll nicht aus der Welt. Egal welchen der sogenannten Entsorgungswege man sich anschaut, am Ende muss man feststellen, dass es keine befriedigende Lösung gibt, wo die hochradioaktive Brennelemente, der schwach- und mittelradioaktive Atommüll oder der feingemessene leicht strahlende Bauschutt hinsollen.
Lösung nicht in Sicht!
Mit dem Neustart der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll hat sich die Bundesregierung einen ambitionierten Zeitplan gesetzt. Bis 2051 soll ein Standort gefunden und ein Lager gebaut werden. Dieser Zeitplan wurde bereits in der Kommission zum Endlagersuche als unrealistisch eingeschätzt. Prof. Bruno Thomauske von der Uni Aachen (ehemals Vattenfall AG) schätzte hier 2083 als den frühesten Fertigstellungszeitpunkt ein.1
Das zeigt sich nun auch schon in den ersten Arbeitsschritten, in denen Gebiete ausgeschlossen werden sollen, die als Standort nicht geeignet (z.B. Erdbebengebiete). Schon dieser, vermeintlich einfache, Schritt erweist sich als schwieriger als erwartet. Man ist weit hinter dem Zeitplan zurück. Die Deadline 2051 ist längst am Wackeln.
Kein Rückbau ohne Konzept für defekte Castorbehälter!
Im Standortzwischenlager am AKW Krümmel lagern 42 beladene CASTOR-Behälter.
mit hochradioaktiven abgebrannten Brennelementen stehen. Die Behälter und die Lagerhalle haben eine Genehmigung für 40 Jahre, d.h. sowohl die Halle als auch die ersten CASTOREN sind nur bis 2046 genehmigt2. Was passiert in der Lücke, die Jahr, wenn nicht Jahrzehnte umfassen wird?
Insbesondere stellt sich diese Frage bei Defekten an den Behältern. Solange das AKW steht, kann dieses als Wartungs- und Reparatureinheit dienen. Mit dem Rückbau fällt diese Möglichkeit weg. Ein defekter CASTOR müsste dann an einen anderen Ort gefahren werden, um ihn dort zu reparieren.
In den offiziellen Überlegungen wird dabei einzig die Möglichkeit betrachtet, dass eine Deckeldichtung nicht mehr hält. In Deutschland plant man, bei Deckelversagen eine weiteren aufzuschrauben. Für andere Schäden am Behälter gibt es gar kein Konzept.
In den USA hat man bereits 2000 einen CASTOR-Behälter vom Typ nach 15 Jahren probehalber geöffnet, um den inneren Zustand zu begutachten. Dabei zeigten sich an Primärdeckeldichtung, Nickelbeschichtung des Behälterinnenraumes Defekte. Am Tragkorb für die Brennelemente gab es auch Risse, bei den Brennelementen fanden sich Längenveränderungen von Brennstäben, Durchbiegungen von Brennelementen und nicht erwartete Oxidschichtbelege auf ihren Oberflächen. Ist das ein Einzelfall? Oder sieht es so in jedem CASTOR aus? Was passiert, wenn Brennstäbe zerbröseln und sich Brennstoffreste am Boden des CASTOR sammeln? Ab wann wird es gefährlich? In den USA, Japan und Korea gibt wurden Forschungsprogramme an beladenen Brennelement-Behältern angestoßen. 3 Alle Diskussionen laufen darauf hinaus, dass man zyklisch überprüfen muss, in welchem Zustand sich der Inhalt der CASTORen befindet. Dafür sind an jedem Zwischenlager Heiße Zellen nötig.
Am AKW Krümmel sehen die bisherigen Rückbaupläne des Betreibers keine Reparatureinheit für defekte CASTOR-Behälter vor. Würde heute ein Defekt festgestellt werden, kämen die Brennelemente zurück ins AKW. Das wird ja aber laut Betreiber in 25 Jahren zu „Grünen Wiese“ werden, während die CASTORen weiterhin ohne Back Up in ihrer Zwischenlager-Halle ihr Haltbarkeitsdatum überschreiten.
Eine neue Sicherheitsdebatte muss her!
Spätestens mit dem Urteil des OVG Schleswig zur Zwischenlagerhalle in Brunsbüttel ist klar, dass das Sicherungskonzept neu diskutiert werden muss. Die aktuellen Hallen sind nicht an die sich verändernde Sicherheitslage in der Welt angepasst, Störfallszenarien, wie der Absturz größerer Flugzeuge oder gezielte Terroranschläge wurden nicht mit in die Konzeption einbezogen.
Den Schutz gegen Einwirkungen von außen übernehmen nach derzeitigem Konzept die CASTOREN allein. Das Standortzwischenlager in Krümmel wurde nach dem Steag-Konzept errichtet und hat im Gegensatz zu den Lagern an den süddeutschen AKW dickere Wände und Decken. Aber selbst bei den Steag-Lagern hat die Hallen keine echte Sicherheitsfunktion. Sie sind nur bedingt gegen Einwirkungen von außen ausgelegt. Umweltinitiativen fordern hingegen ein echtes Zwei-Barrieren-System, bei dem zum Beispiel Behälter und Gebäude jeweils unabhängig voneinander den Schutz gewährleisten. Das wird an vielen Standorten einen kompletten Neubau erfordern, bei Hallen wie der in Krümmel ist eventuell auch eine Nachrüstung ausreichend. Wichtig ist vor allem jetzt der Beginn eine neue, transparente Diskussion des Zwischenlagerkonzeptes. Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben mit einem Thesenpapier hier einen ersten Aufschlag gemacht.
Unsere Forderungen zur Störfallsicherheit erstrecken sich selbstverständlich auch auf das neu zu errichtende Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.
Und während des Erörterungstermis wurde deutlich, dass weder die Genehmigungsbehörde noch Vattenfall das Thema Klimawandel auf dem Schirm hat. Starkregenereignisse, Tornados, langanhaltende Niedrigwasserstände … mit all dem müssen wir in Zukunft rechnen. Vattenfall macht das nicht.
Fehler nicht wiederholen – schon bei der Genehmigung des LASMA realistische Zeiträume berücksichtigen!
Laut Angabe des Betreibers sind 8.000 Tonnen (1,5 %) des Abrissmaterials schwach- und mittelradioaktiver Atommüll5. Gelagert werden soll dieser Müll in einem neuen auf dem Gelände in Krümmel entstehenden Lager (LasmA). Dort soll er so lange bleiben, bis er in ein Bundesendlager kann. Dafür vorgesehen ist das ehemalige Erzbergwerk „Schacht Konrad“. Aber auch wenn es sich dabei um ein genehmigtes Endlager handelt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Atommüll innerhalb der nächsten Jahre und Jahrzehnte Geesthacht verlassen wird.
Die Planungen für den „Schacht Konrad“ als Endlage für schwach- und mittelradioaktive Abfälle laufen schon seit 1975. Mit schöner Regelmäßigkeit wurde das Datum für den Einlagerungsbeginn immer weiter nach hinten geschoben … 2013, 2019, 2021, 2022. Anfang 2018 teilt die neue Bundesgesellschaft für Endlagerung mit, dass nun nicht vor 2027 mit einer Fertigstellung zu rechnen sei. Weiterhin gibt es massive Probleme beim Ausbau der Schachtanlage.
Dabei bestanden die Zweifel an der Eignung und Sicherheit des „Schacht Konrad“ von Anfang an und werden nicht leiser. Es gab kein Auswahlverfahren, die Konzepte sind auf dem Stand der Diskussion von vor 40 Jahren, der Langzeitsicherheitsnachweis in den Antragsunterlagen entspricht nicht dem heutigem Stand von Wissenschaft und Forschung, eine Gefährdung des Grundwassers kann nicht ausgeschlossen werden, an vielen Stellen tritt Wasser in das alte Eisenbergwerk, das Thema Atomtransporte wurde nie berücksichtigt und und und. Immer wieder wird die Forderung gestellt, dass Planfeststellungverfahren neu aufzuwickeln.
Aber auch wenn der „Schacht Konrad“ wider der bisherigen Erfahrungen 2027 in Betrieb gehen sollte, wird es nicht zu einem schnellen Abfluss von den Rückbaustandorten kommen. Das aktuelle Konzept sieht eine jährliche Einlagerung von lediglich 10.000 qm vor, ein Dreißigstel der erwarteten Gesamtmenge6. Und das ist noch mit erheblichen logistischen Schwierigkeiten behaftet. Dieses Problem wird auch von den zuständigen Bundesbehörden so erkannt. Deshalb wird aktuell über ein „KONRAD“-Eingangslager diskutiert7. Wo das hin soll ist noch offen. Die konkreten Planungen, das Genehmigungsverfahren oder gar erste Baumaßnahmen werden sich noch viele Jahre hinziehen.
Für den Rückbau des AKW Krümmels heißt das in der Konsequenz, dass auch der schwach- und mittelradioaktive Atommüll noch lange Jahre in Geesthacht bleiben wird. Länger als es der Betreiber in seinen Veröffentlichungen angibt. Oft genug wurde in der Vergangenheit beim Umgang mit Atommüll nach schnellen Lösungen gesucht. Hauptsache das Thema ist schnell aus der Presse. Daraus muss nun endlich einmal gelernt werden. Schon bei der Genehmigung des LasmA muss ein anderer Zeithorizont und damit ein anderer Sicherheitsstandard zugrunde gelegt werden. Damit es nicht später wieder so aussieht wie in den Kavernen auf dem Vattenfall-Gelände in Brunsbüttel.
Den Unterlagen für den Erörterungstermin kann man nicht entnehmen, ob das Berücksichtigung findet. Zwar wird auf das aus unserer Sicht positiv zu bewertende Korrosionsgutachten im Zusammenhang mit den Brunsbüttel-Rostfässern verwiesen. Ob man die dort geforderten Konsequenzen auch umsetzt, kann man aber nicht nachvollziehen.
Aus unserer Sicht sehr bedenklich: neben konditioniertem Atommüll will man die Halle noch als Abstell- bzw. Pufferort für alle möglich anderen Dinge nutzen. Immerhin rückte Vattenfall im Erörterungstermin davon ab, im neu zu errichtenden Lager auch brennbare Mischabfälle zu sammeln, bevor die nach Schweden gehen. Auch die Abklinglagerung von Abfällen, die knapp über den Freigabewert liegen, ist vom Tisch.
Das Vattenfall eine unbefristet Genehmigung für das LasmA beantragt hat, ist vor dem Hintergrund der beschriebenen, unabsehbaren Dauer nicht hinnehmbar.
Konditionierung der lange Weg der Verpackung: Atomtransporte vermeiden!
Bevor der schwach- und mittelradioaktive Atommüll in Fässern und Containern im LasmA abgestellt werden kann, muss er bearbeitet werden, man spricht dabei von Konditionierung.
Je nach Material wird dabei verbrannt, eingedampft, getrocknet, eingeschmolzen oder verpresst. Wo das geschehen soll, ob in Konditionierungsanlagen vor Ort oder Extern, bleibt bei den Rückbauanträgen offen. Im Erörterungstermin hat Vattenfall immerhin grobe Angaben gemacht. Brennbare Abfälle sollen im schwedischen Studsvik konditioniert werden. Das gleiche gilt für radioaktive Abfälle, die man verschmelzen muss. Das Eindampfen radioaktiver Abwässer läuft vor Ort.
Über alle anderen Konditionierungsverfahren gab es keine eindeutigen Angaben. Die können und sollen entweder bei einem externen Anbieter oder mittels einer mobilen Anlage vor Ort bearbeitet werden. Immerhin, man plant keine Bearbeitung und Lagerung von Atommüll, der in anderen AKW entstanden ist.
Nach der Konditionierung wird der Atommüll dann wieder quer durchs Land zurück an die AKW-Standorte gefahren. Aus jedem Rückbauprojekt resultieren daher hundert von Transporten hin und zurück von den AKW, über Straße, Schiene und auch in Personenfähren über die Ostsee.
Umweltverbände kritisieren die Sorglosigkeit mit der hier Transportrisiken eingegangen werden. Aus ihrer Sicht müssen Atomtransporte bis auf das unvermeidliche Mindestmaß reduziert werden. Transporte über den Seeweg ins Ausland sind grundsätzlich abzulehnen.
Für den Abriss des AKW finden sich in der von Vattenfall vorgelegten Umweltverträglichkeitsuntersuchung grobe Angaben zu den zu erwartenden Transporten. Addiert man die auf, kommt man auf stolze 6800.
Mit der Auflage, dort wo das möglich ist, nur mobile Konditionierungsanlagen zu erlauben, wäre diese Zahl wesentlich geringer.
Minimierungsgebot einhalten – Abgabegrenzwerte maximal reduzieren!
In vielen Bereichen wird genau vorgeschrieben, mit welchen Methoden und Geräten gearbeitet werden darf. Beim Rückbau von Atomkraftwerken läuft das anders. Hier wird ein Abgabegrenzwert festgelegt und der Betreiber kann die Verfahren auswählen, die ausreichen um die Messlatte nicht zu reißen. Wenn man das mit Verfahren A erreichen kann, muss der Betreiber nicht mehr nach einem Verfahren B schauen, das zwar vielleicht noch mehr Rückhaltung bedeutet, aber auch mehr kostet.
Im Sicherheitsbericht zum Rückbau des AKW Krümmel heißt es im Kapitel „Zerlege-, Dekontaminations- und Konditionierungsverfahren“, dass auch wirtschaftliche Erwägung zur Auswahl des jeweiligen Verfahrens herangezogen werden.
Aus Sicht von Umweltverbänden kann und darf das nicht sein. Wirtschaftliche Erwägungen dürfen keinen Vorrang vor dem Schutz der Bevölkerung haben.
Und warum sind die genehmigten Werte eigentlich so hoch? In der Regel orientieren sie sich an den Genehmigungswerten während der Betriebszeit, dabei wurden die zumindest nach Behördenangaben nie ausgeschöpft. Für den Rückbau des AKW Krümmel wurden für den kompletten Rückbauzeitraum eine Grenzwert für die Ableitung über die Fortluft von 4,5 x 1013 Bq an Radioaktive Gase und 1,5 x1010 Bq an Radioaktive Aerosole beantragt.8
Höhere Abgaben als sie im realen Betrieb auftraten – das kann doch nicht sein!
Besonders krass: im Laufe des Rückbaus muss der alte Fortluftkamin abgerissen werden. Der Ersatzkamin soll deutlich niedriger werden und dann nicht mehr über den Geesthang ragen. Im Erörterungstermin stellte sich heraus, dass in den Modellberechnungen des Betreibers hierfür einfach nur der Parameter Schornsteinhöhe verändert wird, lokale Hangwinde finden keine Berücksichtigung. Für die Einbeziehung eines neuen, am Geländemodell orientierten, meteorologischen Gutachtens sah Vattenfall keine Notwendigkeit.
Ein ähnliches Thema ergibt sich bei den Abgaben in die Elbe. Hier soll ein neues Abwasserrohr in die Elbmitte dafür sorgen, dass man bei gleichen Abgaben noch die zulässigen Dosisgrenzwerte einhält, obwohl der Verdünnungseffekt des, im Leistungsbetrieb an die Elbe abgegebenen, Kühlwassers wegfällt. Aus unserer Sicht wäre hier zu prüfen, ob nicht durch zusätzliche Filter mehr zu erreichen wäre. Außerdem haben wir im Erörterungstermin kritisiert, dass man die mit Klimawandel zu befürchtenden langanhaltenden Niedrigwasserstände der Elbe nicht berücksichtigt.
Keine zusätzliche Erhöhung der natürlichen Hintergrundstrahlung durch die weiträumige Verteilung von leichtstrahlendem Bauschutt!
Große Bedenken haben wir gegenüber den Plänen des Betreibers, 98,5 % der Gesamtmasse ins ganz normale Bauschuttrecycling und –entsorgungsverfahren zu geben. Über das sogenannte Freigabeverfahren würde ein Teil deponiert, verbrannt oder eingeschmolzen (1 %), für den weitaus größten Rest wird gar nicht vorgegeben, wo er verbleibt. Ursprünglich sah es sogar so aus, als ob Vattenfall den Gr0ßteil über die “Herausgabe” abwickeln will. Bei diesem Verfahren, das nur für Bereiche vorgesehen ist, in denen eine Kontamination auszuschleißen ist, gibt es nur stichprobenartige Strahlungsmessungen. Im Erörterungstermin wurde das relativiert. Nun sollen “nur” 3.500 Tonnen Metallschrott und 200.000 Tonnen Beton in die Heraugabe.
Im Rahmen des Rückbaus von Atomanlagen werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zigtausende Tonnen von leichtstrahlenden Materialien in die Umwelt entlassen. Darunter sind auch Materialen aus dem Kontrollbereich, die zunächst gewaschen und geputzt werden müssen, um die Kontamination unter den Grenzwert zu bekommen.
Das zugrunde liegende 10-μSv-Konzept ist in der Fachwelt äußerst umstritten und geht von völlig veralteten Datengrundlagen aus. Schon 2005 hat das Bundesamt für Strahlenschutz das Konzept als wissenschaftlich nicht haltbar bezeichnet. (Mehr zur Grundkritik an der Freigabe findet Ihr hier auf unserer Seite. )
Die Freigabe bedeutet, gerade im Hinblick auf die vielen anstehenden AKW-Rückbauten eine zusätzliche Erhöhung der natürliche Hintergrundstrahlung. Das halten wir nicht für verantwortbar, statt dessen fordern wir andere Konzepte zum Umgang mit den leicht strahlenden Materialien. Auch die Ärztekammer Baden-Württemberg hat sich kritisch zu den bisher vogesehenen Freigabepaxis geäußert.
Aus Sicht des Genehmigungsbehörde (MELUND) sind die Freigabeabfälle unbedenklich. Man stehe derzeit mit 7 Deponien in Schleswig-Holstein im Kontakt. Das Konzept sehe vor, die zur Deponierung beschränkt freigegebenen Abfälle hier hin zu bringen. Die AKW-Betreiber hätten sich bereiterklärt, nur diese Deponien und keine in anderen Bundesländern zu nutzen. Zur Zeit will jedoch kein Deponiebetreiber die leichtstrahlenden Abfälle annehmen. Lange ist man in der Genehmigugsbehörde davon ausgegangen, dass nur noch etwas Überzeugungsarbeit fehlt. Vor zwei Jahren wurde dann eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um Alternativen zu prüfen. Das Ministerium kommt nun zu dem Schluss, dass es die nicht gibt. Das sieht der BUND Schleswig-Holstein, der Teil der Arbeitsgruppe war, anders und kommt zu einem abweichenden Sondervotum im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe.
Neben den grundsätzlichen Kritikpunkten am 10-μSv-Konzept und den Deponieplänen des Landes Schleswig-Holstein gibt es aus unserer Sicht auch deutliche Mängel auf Vorgehen von Vattenfall. Selbst wenn man die Grenzwerte des 10-μSv-Konzept akzeptiert, stellt sich die Frage, ob mit dem vom Betreiber durchgeführetn Messverfahren überhaupt nachzuweisen ist, dass keine Abfälle mit einer höheren Belastung über die Freigabe in die Umwelt gelangen.
Ein besondere Knackpunkt aus unserer Sicht: lokale Hotspots lassen sich in dem vorgestellten Verfahren nur von denjenigen finden, die am Ort, vor Abriss, Orientierungsmessungen machen. Dass man dafür die Anlage gut kennen muss, liegt auf der Hand. Denn nur so kann man ja wissen, was in dem jeweiligen Bereich im Leistungsbetrieb gemacht wurde, nicht nur in den letzten Jahren sondern vielleicht auch vor dem letzten Umbau. Mit viel Widerstand hat Vattenfall aber im Erörterungstermin zugegeben, dass man für diesen hochsensiblen Arbeitsschritt Fremdfirmen einsetzen will.
Ein Argument mehr für uns: so kann die Freigabe nicht funktionieren.
Quellenangaben
1Prof. Dr. Bruno Thomauske RWTH Aachen: AkEND Vorgaben –Arbeitsweise Standortsuche und Zeitbedarf.- Protokoll der 7. Sitzung der Kommission Endlagerung Hochradioaktiver Abfälle, 06.12.2014.
2 https://www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkk.html
3Öko-Institut Darmstadt (2017): Gutachterliche Stellungnahme zu wichtigen sicherheitstechnischen Aspekten der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle. Im Auftrag des Umweltbundesamtes
4 Wolfgang Neumman Intac-GmbH (2014): Zur Notwendigkeit einer Heißen Zelle an Zwischenlagerstandorten. Studie im Auftrag von Greenpeace.
5 Vattenfall Nuklear Energie: Stilllegung und Abbau Kernkraftwerk Krümmel. Sicherheitsbericht. April 2016
6 Bundesamt für Strahlenschutz: http://www.endlager-konrad.de/Konrad/DE/themen/einlagerung/einlagerung/einlagerung.html
7Bundesgesellschaft für Endlagerung: Nationales Entsorgungsprogramm: https://www.bfe.bund.de/DE/ne/abfaelle/napro/napro.html
8 Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co OHG: Stilllegungsantrag vom 24.08.2015