Neuer Newsletter “HZG im Dialog” bewertet Ergebnis des Erörterungstermins

Der Konflikt um Atomanlagen in Deutschland war und wird vom Vorwurf der Vertuschung und Intransparenz begleitet. Nicht zuletzt als Konsequenz daraus, wurden im Prozess „HZG im Dialog“ von Beginn an hohe Ansprüche an den Umfang und die Qualität der veröffentlichten Unterlagen gestellt. 

Im Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Atomanlagen ist der Erörterungstermin ein wichtiger Meilenstein. Hier wird den EinwenderInnen die Gelegenheit gegeben, ihre vorab schriftlich eingereichten Bedenken zu erläutern. Die Genehmigungsbehörde prüft diese Bedenken und bezieht sie in die eigenen Entscheidungen mit ein. Im Verfahren zur Stilllegung der Atomforschungsanlagen des HZG fand der Erörterungstermin bereits am 23. März 2017 im Sachsenwaldforum in Reinbek statt.

Die Veröffentlichung des Protokolls eines so wichtigen Termins sollte eigentlich eine logische Konsequenz sein, wenn man denn ein transparentes Verfahren wünscht. Das sieht das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) als Genehmigungsbehörde jedoch anders und untersagt die Veröffentlichung. Im Wesentlichen beruht die Entscheidung des MELUND auf zwei Überlegungen: Man befürchtet, dass die Beteiligten sich nicht frei äußern, wenn sie befürchten müssten, dass ihre Aussagen öffentlich gemacht werden. Außerdem müsse nach dem Gleichheitsgrundsatz dann auch das Erörterungsprotokoll bei anderen Rückbauverfahren veröffentlicht werden.

Die  Begleitgruppe, in der auch LAgAtom beteiligt ist, kann das nicht nachvollziehen, da beim Erörterungstermin auch Pressevertreter anwesend waren. Damit war den Beteiligten klar, dass ihre Aussagen öffentlich sind. Darüber hinaus strebt die Begleitgruppe gerade an, dass der HZG-Dialog Vorbildcharakter für andere Rückbauprozesse hat. Insofern fordert sie eine grundsätzliche Veröffentlichung von Erörterungsprotokollen.

Aber auch ein gemeinsamer Brief von Begleitgruppe und HZG, als Betreiber, konnte  das MELUND nicht umstimmen. Die Untersagung der Veröffentlichung des Protokolls bleibt bestehen. Daher erfolgt nun, in einem neuen Newsletter “HZG im Dialog”, eine Zusammenfassung und Bewertung des Erörterungstermins.

Den Newsletter findet ihr hier als Download oder weiter unten auf dieser Seite zum direkt lesen.

Weiter Infos zum HZG Dialog findet ihr hier.

Newsletter „HZG im Dialog“ der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) / Februar 2018

Nach rund einem Jahr Unterbrechung erscheint erst jetzt wieder ein Newsletter „HZG im Dialog“. Das liegt vor allem daran, dass nach der ereignisreichen Zeit bis zum Erörterungstermin im März 2017 (mehr dazu unten) eine in den Genehmigungsabläufen begründete Pause im Verfahren eingetreten ist.

Zum Erörterungstermin wurden Sicherheitsberichte zur Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors sowie Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffs Otto Hahn und den Betrieb einer Transportbereitstellungshalle ausgelegt. Zurzeit werden hierzu vom HZG Erläuterungsberichte erstellt, die die Angaben in den ausgelegten Sicherheitsberichten unterstützen. Diese Erläuterungsberichte werden durch den Sachverständigen und die  atomrechtlichen Aufsichtsbehörde geprüft. Anschließend werden sie wie auch alle bisherigen Genehmigungsunterlagen im Internet veröffentlicht.

(https://www.hzg.de/public_relations_media/hzg_im_dialog/downloads/index.php.de)

Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird von Seiten der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde eine zusammenfassende Darstellung erstellt, in der auch die Einwendungen Dritter berücksichtigt werden. Aus dieser zusammenfassenden Darstellung wird dann eine Bewertung der Umweltauswirkung getroffen, die anschließend bei der Genehmigungsentscheidung berücksichtigt wird.

Die Genehmigungsbescheide werden nach derzeitiger Einschätzung bis Ende 2018 erwartet. Entsprechend des komplexen Genehmigungsverfahrens, konnten in 2017 keine Baumaßnahmen durchgeführt werden.

 

HZG-Dialog findet bundesweite Beachtung

Spätestens mit dem vom Bundestag 2011 beschlossenen Atomausstieg ist der Rückbau von Atomanlagen ein Thema, das Menschen an vielen Orten betrifft. Meist geht es dabei auch um die Frage, wie die Bevölkerung über die Rückbaumaßnahmen informiert und an Entscheidungen beteiligt werden kann.

Der bereits 2012 begonnene HZG-Dialog findet mittlerweile bundesweit Beachtung. Im November 2017 startete das Helmholtz-Zentrum Berlin für die Stilllegung des Atomforschungsreaktors in Berlin-Wannsee einen Begleitprozess, der sich den HZG-Dialog ausdrücklich zum Vorbild nimmt.

http://www.helmholtz-berlin.de/projects/rueckbau/index_de.html

Weiterhin wurde im Rahmen der Auswahl eines Standortes für ein Bundesendlager für hochradioaktive Abfälle ein Begleitgremium eingerichtet. Im Dezember 2017 wurde Dr. Bernd Redecker als Sprecher der HZG-Dialog-Begleitgruppe in eine Sitzung dieses Nationalen Begleitgremiums eingeladen, um von den bisherigen Erfahrungen im HZG-Dialog zu berichten. Der Leiter des Nationalen Begleitgremiums, der ehemalige Bundesumweltminister Töpfer, hob dabei die hohe Relevanz der in Geesthacht gemachten Erfahrungen auch für andere Dialogprozesse hervor.

http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/ErgebnisZw%C3%B6lfteSitzung.html?nn=8556040

 

Rückblick auf den Erörterungstermin am 23. März 2017

Im Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Atomanlagen ist der Erörterungstermin ein wichtiger Meilenstein. Hier wird den EinwenderInnen die Gelegenheit gegeben, ihre vorab schriftlich eingereichten Bedenken zu erläutern. Die Genehmigungsbehörde prüft diese Bedenken und bezieht sie in die eigenen Entscheidungen mit ein.

Im Verfahren zur Stilllegung der Atomforschungsanlagen des HZG fand der Erörterungstermin bereits am 23. März 2017 im Sachsenwaldforum in Reinbek statt.

Wie bereits im letzten Newsletter beschrieben, zeigt sich an dieser Stelle des atomrechtlichen Verfahrens die juristische Grenze dialogorientierter Beteiligungsprozesse. Um beim Erörterungstermin überhaupt ein Rederecht zu bekommen, mussten die Mitglieder der Begleitgruppe hier als EinwenderInnen auftreten.

Dass der Erörterungstermin erst jetzt im aktuellen Newsletter besprochen wird, liegt daran, dass die Veröffentlichung des Wortprotokolls des Erörterungstermins noch aussteht.

Der Konflikt um Atomanlagen in Deutschland war oft auch vom Vorwurf der Vertuschung und Intransparenz begleitet. Nicht zuletzt als Konsequenz daraus, wurden im Prozess „HZG im Dialog“ von Beginn an hohe Ansprüche an den Umfang und die Qualität der veröffentlichten Unterlagen gestellt. In einem externen Gutachten hatte der unabhängige Gutachter Wolfgang Neumann  im Vergleich zu Stilllegungsverfahren an anderen Standorten festgestellt, dass „der Sicherheitsbericht des HZG in den für eine Beurteilung möglicher Betroffenheit grundlegenden Kapitel zu Abbau, Brandschutz und radiologische Charakterisierung deutlich ausführlicher bzw. konkreter ist als die anderen Sicherheitsberichte.“

Logische Konsequenz aus dem bisherigen Vorgehen wäre auch eine Veröffentlichung des Protokolls des Erörterungstermins. Bisher hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) als Genehmigungsbehörde hiergegen aber rechtliche Bedenken. Im Wesentlichen beruht die Entscheidung des MELUND auf zwei Überlegungen: Man befürchtet, dass in weiteren Verfahren die Beteiligten sich nicht frei äußern, wenn sie befürchten müssten, dass ihre Aussagen öffentlich gemacht werden. Des Weiteren müsse der Gleichheitsgrundsatz gelten, so dass die Vorgehensweise bei allen Verfahren gleich durchzuführen sei.

Aus Sicht der Begleitgruppe ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar, da beim Erörterungstermin auch Pressevertreter anwesend waren. Damit war den Beteiligten klar, dass ihre Aussagen öffentlich sind. Darüber hinaus strebt die Begleitgruppe gerade an, dass der HZG-Dialog Vorbildcharakter für andere Rückbauprozesse hat (dazu am Ende des Newsletters mehr). Insofern fordert sie auch für weitere Verfahren die Veröffentlichung der Erörterungsprotokolle.

Das HZG unterstützt dabei den Wunsch der Begleitgruppe, das Protokoll zu veröffentlichen. In einem gemeinsamen Brief wurde das MELUND gebeten, der Veröffentlichung des Protokolls zuzustimmen. Dennoch bleibt die Genehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung, dieses zu untersagen. Da es trotz der Bemühungen der Begleitgruppe nicht gelungen ist, das Erörterungsprotokoll vollständig zu veröffentlichen, erfolgt in diesem Newsletter eine Zusammenfassung:

Sowohl das HZG als Antragsteller, als auch die Begleitgruppe bewerten den Verlauf des Erörterungstermins als positiv. Die umfangreichen Antragsunterlagen ermöglichten den EinwenderInnen, ihre Bedenken dezidiert vorzutragen. Aus Sicht der Begleitgruppe wurden ihre Fragen und Bedenken von dem Betreiber mit einer hohen Bereitschaft beantwortet und diskutiert. Darüber hinaus ließ der Gesprächsleiter Dr. Dr. Jan Backmann, Abteilungsleiter „Reaktorsicherheit und Strahlenschutz“ des MELUND, Diskussionen über Themen zu, die weit über den eigentlichen Genehmigungsgegenstand hinausgingen. In der Sache gibt es jedoch weiterhin Themen, bei denen die Bedenken der Begleitgruppe nicht vollständig ausgeräumt wurden.

Besonders wichtig erscheint der Begleitgruppe, dass die Lagerung des Atommülls auf dem Gelände des HZG schon von Beginn an auf sehr lange Zeiträume ausgelegt ist. Der bisherige Verlauf des Ausbaus des „Schachtes Konrad“ zum Endlager lassen die Begleitgruppe an dessen mittelfristiger Fertigstellung zweifeln. Diese Bedenken werden vom MELUND geteilt. Dr. Dr. Jan Backmann führte im Erörterungstermin aus, man gehe „von echter Zwischenlagerung aus und dementsprechend werden auch alle Anforderungen von uns auf langfristige Zwischenlagerung ausgerichtet sein.“  In diesem Zusammenhang sicherte er auch zu, dass am Standort, wie vom HZG beantragt, nur Atommüll aus dem Betrieb und Rückbau der Forschungsanlagen gelagert würde.

Grundsätzlich unbefriedigend empfindet die Begleitgruppe die gesetzliche Regelung zu den Abgabewerten für radioaktive Stoffe. Hier sind über den kompletten Rückbauzeitraum dieselben Grenzen vorgesehen, ungeachtet dessen, dass unterschiedliche Rückbauschritte auch unterschiedliche Emissionsrisiken bergen. In diesem Zusammenhang stellte Dr. Müller vom MELUND klar:  „Selbstverständlich werden wir im Aufsichtsverfahren darauf achten, dass alle technischen Möglichkeiten, die erforderlich sind und die auch gemacht werden können, eingesetzt werden, um die Strahlenbelastung, das heißt einmal die Emissionsseite, zu minimieren.“ Auch wenn die Begleitgruppe diese Aussage grundsätzlich begrüßt, würde eine Vorabfestlegung mit Bezug zum jeweiligen Arbeitsschritt zusätzliches Vertrauen in das Verfahren schaffen. 

Ein weiteres Anliegen der Begleitgruppe sind die Risiken, die von den aus dem Rückbau resultierenden Atomtransporten ausgehen. Positiv wurde hervorgehoben, dass HZG bereits jetzt Maßnahmen ergreift, um die Anzahl und den Umfang der Transporte zu reduzieren. Darüber hinaus hätte sich die Begleitgruppe jedoch gewünscht, dass die Genehmigung vorsieht, dass zum Beispiel bei der Auswahl externer Konditionierungsanlagen die Fahrtstrecke berücksichtigt und Transporte ins Ausland ganz ausgeschlossen werden. Das MELUND hat in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass es keine Handlungsmöglichkeit sieht, solange die ausgewählten Konditionierungsanlagen über eine entsprechende Genehmigung verfügen. HZG verweist dabei zusätzlich auf die Regelungen des europäischen Vergaberechts.

An diesem Punkt zeigt sich recht deutlich, dass einvernehmliche Lösungen über den Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahrens nur schwer zu erreichen sind. Die Begleitgruppe ist jedoch zuversichtlich, dass im HZG-Dialog Lösungen für die Problematik rund um die Atomtransporte gefunden werden können. Insbesondere betrifft dieses die Situation vor Ort. In Geesthacht soll neben den Atomanlagen des HZG auch das AKW Krümmel rückgebaut werden. Aufgrund der räumlichen Nähe und der begrenzten Anzahl von Transportwegen führt dieses zu einer hohen Betroffenheit einzelner AnwohnerInnen. Im Erörterungstermin sah sich das MELUND hier nicht zuständig. Hier würde die Begleitgruppe gerne auf lokaler Ebene einen „runden Tisch“ anstoßen, um beide Betreiber und die kommunale Verwaltung an einen Tisch zu holen, damit hier Lösungen gefunden werden.

Unbefriedigend findet die Begleitgruppe weiterhin die Tatsache, dass es nach Genehmigungserteilung keine weitere verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung gibt. Hier wäre ein weiterer Termin zum Beispiel nach fünf Jahren wünschenswert, in den auch neue Erkenntnisse einfließen können. Hierfür sieht weder das MELUND noch das HZG einen gesetzlichen Rahmen. Dr. Dr. Backmann betonte, dass MitarbeiterInnen des MELUND „weiterhin jederzeit bereitstehen, in den Dialog … einzutreten, vor Ort zu kommen, zu informieren, transparent zu sein, uns gemeinsam an einen Tisch zu setzen und … anzuhören, was Sorgen und Nöte oder auch Ideen und Anregungen sind.“ Die Begleitgruppe begrüßt dieses Angebot ausdrücklich. Da sich daraus aber keinerlei Rechtsanspruch ableitet, geht dies aus ihrer Sicht nicht weit genug.

Die Anwesenden des HZG hoben unter anderem hervor, dass der freiwillig initiierte Prozess „HZG im Dialog“ in den letzten Jahren zu viel beiderseitigem Verständnis und einem echten „Miteinander“ zwischen dem Helmholtz-Zentrum Geesthacht und der Bevölkerung geführt habe. Erkenntnisse daraus seien bereits in die Planungsprozesse eingeflossen und werden auch über den Erörterungstermin weiterhin Bestand haben. Das HZG möchte den Dialog auch nach Erteilung der Genehmigung auf jeden Fall fortsetzen.

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