Genehmigungsbehörde und HZG-Dialoggruppe einigen sich über Umgang mit den Antragsunterlagen zum Rückbau der Atomanlagen des HZG

Auf den letzten Metern vor der Auslegung der Antragsunterlagen haben sich  die HZG-Begleitgruppe, der Atomanlagen-Betreiber HZG und die Genehmigungsbehörde das Kieler Umweltministerium (MELUR) im Streit um den Umfang der auszulegenden Unterlagen geeinigt. Wir veröffentlichen hier die:

Gemeinsame Pressemitteilung der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)” und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht vom 5.12.2016

 Nach einer zunächst kontroversen Diskussion über den Umfang der auszulegenden Unterlagen für die formelle (atomrechtliche) Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage in Geesthacht haben sich der HZG-Dialog und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) auf eine erweiterte Informationsbereitstellung verständigt. Zusätzlich zu den auszulegenden Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde werden vom HZG-Dialog weitere Informationen zum Hintergrund des geplanten Rückbaus veröffentlicht.

Am 5. Dezember 2016 beginnt mit der Auslegung der Antragsunterlagen der rechtlich vorgeschriebene Teil der Bürgerbeteiligung im Zuge der Stilllegung der Atomanlagen auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Geesthacht. Um den generellen Umfang dieser Unterlagen gab es bei allen bisherigen Rückbauprojekten in Deutschland Kritik aus der Bevölkerung. Umweltverbände und AnwohnerInnen bewerteten die Unterlagen als nicht ausreichend, um ihre mögliche Betroffenheit durch die geplanten Maßnahmen zu beurteilen.

Vor diesem Hintergrund wurde im HZG-Dialog bereits frühzeitig über eine Erweiterung der Unterlagen diskutiert, die im offiziellen Verfahren ausgelegt werden. Vereinbart war, zusätzlich zu den Unterlagen, die von der Genehmigungsbehörde öffentlich ausgelegt werden, weitere Informationen auf der Homepage von „HZG im Dialog“ bereit zu stellen. Die Genehmigungsbehörde hatte zunächst Bedenken, die Auslegung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen um weitere Informationen, die nicht im offiziellen Verfahren sind, zu ergänzen. Daher bedurfte es in der letzten Woche einer weiteren Klärung.

Auf Wunsch des HZG-Dialogs wurde daher kurzfristig der unabhängige Sachverständige Wolfgang Neumann beauftragt, die gesetzlich auszulegenden Unterlagen auf Umfang und inhaltliche Tiefe zu bewerten (Download der Kurzstellungnahme). Grundsätzlich kommt er bereits zu einem positiven Ergebnis. „Insgesamt bieten die Sicherheitsberichte und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung des HZG eine bessere Grundlage zur Beurteilung von Betroffenheit, als dies durch Sicherheitsberichte in anderen Genehmigungsverfahren gegeben ist.“

Um diese Unterlagen für potentiell betroffene Dritte noch nachvollziehbarer zu machen, empfiehlt Neumann, zumindest die zusätzliche Auslegung weiterer Informationen zur Störfallanalyse und zum Reststoff- und Abfallkonzept. Er weist allerdings darauf hin, dass für eine detaillierte Beurteilung der eigenen Betroffenheit von Dritten die Auslegung aller erläuternden Unterlagen erforderlich wäre. „Dies kann zu einem Sicherheitsgewinn für die beantragten Maßnahmen führen“, beurteilt Neumann.

In einer zum Teil sehr intensiven Diskussion haben sich Begleitgruppe, Betreiber und Genehmigungsbehörde daraufhin auf einen Kompromiss geeinigt: Die betreffenden Informationen werden in einem als Entwurf gekennzeichneten Bericht auf der Homepage des HZG zur Verfügung gestellt. Sie sind damit nicht Teil des atomrechtlichen Verfahrens und können keine Grundlage für eine mögliche Einwendung bilden. Als Ergänzung der offiziellen Unterlagen können sie aber die BürgerInnen bei der Bewertung der geplanten Maßnahmen unterstützen.

„Als Begleitgruppe bewerten wir den Kompromiss sehr positiv.“ erklärt Bernd Redecker als Sprecher der Begleitgruppe. „Er stellt einen deutlichen Gewinn für eine umfangreiche Information der betroffenen Bevölkerung dar. Generell wäre aber aus seiner Sicht eine Änderung der Verfahrensvorschriften wünschenswert, denn es kann nicht sein, dass es in einem Prozess, der Jahrzehnte dauert, nur eine einzige offizielle Anhörung zur Bürgerbeteiligung vorgesehen ist.

Hier fordert die Begleitgruppe eine Änderung des Verfahrens, sodass immer wieder Haltepunkte eingeführt werden, an denen Bürgerinnen und Bürger über die laufenden Maßnahmen informiert werden und darauf Einfluss nehmen können. Der HZG-Dialog bietet hier einen möglichen Ansatz, stellt aber keinen rechtlichen Rahmen dar. Diesen zu schaffen, ist die Politik gefordert.“

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